Ein professioneller Eindruck – von der ersten bis zur letzten Seite
Optimiere Deinen anspruchsvollen Text durch einen sprachlichen und optischen Feinschliff
Für die Schlusskorrektur Deines Textes biete ich Dir das elementare KORREKTURLESEN (Korrektorat) oder ein sorgfältiges LEKTORAT an. Ich optimiere wissenschaftliche Texte aller gängigen Fachbereiche wie etwa:
Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation, Hausarbeit usw.),
Veröffentlichungen,
Stipendien- und Förderanträge usw.
Gern bringe ich für Dich auch Bewerbungsunterlagen, Präsentationen und Ähnliches zu einem wirksamen Endresultat.
Ich überprüfe für Dich:
- ✓ Rechtschreibung, Grammatik
- ✓ Satzbau und Zeichensetzung
- ✓ Formatierung
- ✓ Einheitlichkeit der Zitierweise, Verzeichnisse, Fußnoten
- ✓ Seitenumbrüche
- ✓ Lesbar- und Deutlichkeit von Abbildungen
- ✓ Sprachstil und Ausdruck
- ✓ Struktur, Argumentation
- ✓ inhaltliche Stimmigkeit („roter Faden”)
Welches Angebot benötigst Du für Deinen Text?
Von Person zu Person wird es individuelle Unterschiede im zeitlichen Aufwand einer Textüberarbeitung geben. Die folgenden Preise dienen der Orientierung. Nach Einsicht Deines Manuskriptes bekommst Du von mir ein individuelles Angebot. Die Zahlweise ist per Rechnung innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt Deiner Korrektur.
Kostenlos
Kostenlos
ab 30 €/h*
ab 30 €/h*
26-seitige Anleitung zur Selbstkorrektur von Fachtexten
Inhalt: Klar strukturierter Leitfaden mit Anregungen, Checklisten, Beispielen u. v. m.
Zeitdauer: mindestens 2 Tage
Leistungen: Überprüfung von Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung sowie der Einheitlichkeit des Satzbaus, der Formatierung, der Zitierweise, der Fußnoten und Verzeichnisse
ab 45 €/h*
ab 45 €/h*
40 €/h*
Zeitdauer: mindestens 3 Tage
Leistungen: Korrektorat sowie Überprüfung von Sprachstil, Struktur, Argumentation, Ausdruck und inhaltlicher Stimmigkeit sowie Anregungen zur Aufwertung
Unterstützung bei:
Gliederung, Fragen zu den Hypothesen, Vorgehen & Methodik, grafischen Elementen usw.
* Aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.